Preisträger/in
| Jahr der Verleihung | Preisträger/-in | Bereich | Anlass / Bemerkungen |
| 2010 | Andre Schoch | Trompete | Konzert am 9. November 2010 |
| 2009 | Hamburger Knabenchor St. Nikolai | Chor | Konzert am 3. November 2009 |
| 2008 | ensemble Intégrales | Zeitgenössische Musik | Konzert am 11. November 2008 |
| 2007 | Vilde Frang | Violine | Konzert am 20. November 2007 |
| 2006 | Lina Liu | Gesang | Konzert am 21.11.2006 |
| 2005 | Trio Bonnard | Kammermusik | Konzert am 11.10.2005 |
| 2004 | Hendrik Zwiener | Violoncello | Konzert am 04.11.2004 |
| 2003 | Nicki Marinic | Komposition | Wettbewerb am 22.02.2003 |
| 2002 | Viktoria Lakissova | Klavier | Konzert am 12.11.2002 |
| 2001 | Irina Lungu | Gesang | Competizione dell'Opera |

[Photo: Andre Schoch, Trompete, RITTER-PREIS 2010]
Richtlinien zur Preisvergabe
Präambel
Die Oscar und Vera Ritter-Stiftung verleiht im Rahmen ihrer Förderungsschwerpunkte einen Sonderpreis an Interpreten und/oder Komponisten für besonders herausragende Leistungen auf deren Gebieten.
1. Preiswürdige Leistungen
Preiswürdig sind hervorragende Leistungen, die im Inland auf dem Gebiet der Interpretation oder Komposition gezeigt wurden. Sie können durch die erfolgreiche Teilnahme an international führenden Wettbewerben oder auf andere Weise belegt werden. Der Preis wird sowohl an Solisten als auch an Ensembles vergeben. Die gezeigten Leistungen sollen zum Zeitpunkt der Preisverleihung maximal 12 Monate zurückliegen. Eine Beschränkung auf Epochen, Instrumente, Musikstile usw. gibt es nicht. Er kann in Anlehnung an besondere Jahrestage, Jubiläen oder z. B. auch an saisonale Ereignisse erfolgen.
2. Auswahlverfahren
Die Preisvergabe erfolgt ausschließlich durch eine Findungskommission. Bewerbungen sind nicht möglich, die Entscheidung ist unanfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
3. Preis
Der Preis wird in der Regel einmal jährlich vergeben. Er ist mit einem Preisgeld von insgesamt € 15.000,-- ausgestattet, das an die beste Leistung vergeben wird. In besonderen Fällen kann der Vorstand den Preis für zwei gleichwertige Leistungen teilen und jeweils € 7.500,-- als Preisgeld vergeben.
4. Preisverleihung, Bekanntmachung
Die Form der Preisverleihung liegt im Ermessen der Oscar und Vera Ritter-Stiftung. Sie findet in geeigneter Weise statt. Um eine entsprechende Breitenwirkung zu erreichen, wird die Preisverleihung den entsprechenden Medien zur Kenntnis gegeben. Die Preisträger werden auch auf der Homepage der Oscar und Vera Ritter-Stiftung genannt.
5. Änderungen der Richtlinien
Die Oscar und Vera Ritter-Stiftung behält sich die Möglichkeit vor, die Richtlinien für die Preisvorgabe jederzeit zu ändern.

